Versicherungsbedingungen / Auswahlkriterien
Nicht jeder bekommt automatisch eine Versicherung, nur weil er Geld ein bezahlt. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden einige Faktoren überprüft, bevor man einen Versicherungsschutz erhält. Auch die Versicherung selbst hat einige Pflichten zu erfüllen.
Zum Beispiel darf diese nicht behaupten, ein Bauarbeiter mit Handlähmung soll jetzt als Gutachter arbeiten. Versicherungsschutz tritt auch erst dann ein, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 6 Monate Berufs unfähig ist. Anerkannt wird der Schutz aber sofort aufgrund der hohen Arztkosten. Sollte die Berufsunfähigkeit doch keine 6 Monate dauern, muss man bereits geleistete Zahlungen zurück bezahlen.
Auch eine rückwirkende Zahlung bis zu drei Jahren ist möglich. Da viele Angehörige davon nichts wissen. Zum Beispiel, wenn ein Patient im Koma liegt. Heiratet der Versicherte oder wechselt er den Job, gibt es eine garantierte Rentensteigerung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Steigt die Inflation, steigt auch die BU-Rente automatisch und passt sich dieser an. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und zudem wird auf eine Arztanordnungsklausel verzichtet. Das war ein Auszug der Versicherungspflichten. Die Auswahlkriterien belaufen sich auf den Beruf des Versicherten und dessen gesundheitlichen Zustand.
Deswegen gibt es auch vor jedem Abschluss eine ärztliche Untersuchung. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Wie bei jedem Vertrag. Ändert sich irgendwas Drastisches im Leben des Versicherten, ist dieser natürlich verpflichtet, dies zu melden. Sei es ein Jobwechsel oder der Umzug in ein anderes Land. Ändert sich die komplette Tätigkeit, muss der Antrag neu überprüft werden. Da man natürlich in eine andere Versicherungsstufe eingestuft wird.