Versteuerung Berufsunfähigkeitsversicherung
Alles muss versteuert werden, auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ungekoppelte BU-Renten werden direkt mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser ist am Anfang besonders hoch und wird nach und nach immer niedriger.
Wird die Rente sofort benötigt und es bleibt in etwa eine Laufzeit von 45 Jahren übrig, beträgt der Anteil 42%. Wenn nur noch 30 Jahre übrig bleiben, 30 % und so weiter. Bei 5 Jahren sind es am Ende nur noch 5%. Es lohnt sich natürlich, wenn man die Rente nicht sofort benötigt. Wobei man sich das alles nicht wirklich aussuchen kann. Deswegen ist es gut, wenn man schon im frühen Alter solch eine BU-Rente abschließt. Ist man jung, ist man auch automatisch fitter.
Wer zum Beispiel am Bau arbeitet, wird sich mit 50 eher schwer tun. Die eigenen Kräfte versagen nach einer Zeit und irgendwann, bekommt man vielleicht solche Schmerzen, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. In dem Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich nicht verkehrt. Dennoch der Staat kassiert immer ordentlich mit. Sogar bei dem Geld, was wir selbst einzahlen und uns am Ende zu steht. Es lohnt sich auf jeden Fall, wenn man auch nebenbei noch etwas Gold spart. So hat man eine doppelte Absicherung und es muss am Ende nicht alles versteuert werden.
Ist man ein Risiko, sollte man dies sowieso nicht vergessen. Weil manche werden von Versicherungsunternehmen ausgeschlossen. Besonders dann, wenn man schon öfters krankheitsbedingt von der Arbeit fern geblieben ist. Die Unternehmen prüfen alles dreimal, bevor sie den Antrag genehmigen. Deswegen sollte man wirklich bei der Wahrheit bleiben.